Altenheim Kolb GmbH & Co. Mobiler Pflegedienst KG
Beratungsgespräche/-einsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen:
Die Pflegeeinsätze dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung. Es besteht – mit Zustimmung der Versicherten – eine Mitteilungspflicht des Pflegedienstes über das Ergebnis des Pflegeeinsatzes gegenüber der Pflegekasse.
Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegeversicherung. Je nach Pflegestufe finden die Pflegepflichteinsätze halb- oder vierteljährlich statt:
Pflegestufe I halbjährlich
Pflegestufe II halbjährlich
Pflegestufe III vierteljährlich